Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge und Spenden an die „Welt des offenen Herzens“ sind steuerlich absetzbar.
Nach dem geltenden Steuerrecht benötigen Sie bei Beträgen bis zu € 300 keine Zuwendungsbestätigung mehr. Als vereinfachter Zuwendungsnachweis genügt hier die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts in Form von Bareinzahlungsbelegen oder Kontoauszügen.
Zur steuerlichen Anerkennung für über € 300 hinausgehende Zuwendungen erhalten Sie eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster.